Externe Bauverwaltung
Gemeindeberatung
Ob Baugesuchprüfung oder Abnahme von Bauten und Anlagen - unser Fachwissen setzen wir dort ein, wo Sie es brauchen
Die Anforderungen an eine kommunale Bauverwaltung sind komplex. Jedes Bauvorhaben hat seine eigene Charakteristik und bedarf spezifisches Fachwissen zur Prüfung. Als externe Bauverwaltung unterstützen wir Gemeinden bei der Abwicklung von Baugesuchen und definieren zusammen das passende Dienstleistungs-Paket. Ob in den Büroräumlichkeiten unserer Kundinnen und Kunden oder als externe Fachstelle – auch den Einsatzort bestimmen Sie.
Unsere Leistungen
Unsere Erfahrung aus verschiedenen Aargauer Gemeinden
Baugesuchsprüfung (formell & materiell)
- Formelle und materielle Prüfung Baugesuche
- Koordination mit externen Fachstellen
- Nachforderung Unterlagen bei Bauherrschaften
- Gebührenberechnung
- Verfassen Baubewilligung
Sichere Navigation durch Rechts- und Bewilligungsverfahren
Baubewilligungsverfahren
- Beratung Bauherrschaften und Gemeinden bei Voranfragen
- Beratung bei Gemeindeprojekten
- Stellungnahmen zu Einwendungen
- Leiten von Einigungsverhandlungen
Unsere Experten mit Gemeinde-Hintergrund sichern Qualität
Baukontrollen Hochbau
- Schnurgerüstkontrolle
- Rohbaukontrolle
- Kontrolle Einhaltung Sicherheitsvorschriften auf Baustellen
- Schlusskontrolle / Bezugskontrolle
Unsere Experten mit Gemeinde-Hintergrund sichern Qualität
Baukontrollen Tiefbau
- Abnahme nach Strassenaufbruch
- Abnahme Werkleitungsanschlüsse
- Kontrolle Anschluss an die öffentliche Kanalisation (Gewässerschutzfachstelle)
Erfahrung aus Gemeinden ermöglicht wirkungsvolle Prozessgestaltung
Administration und Vollzug
- Dokumentation Prozesse
- Erarbeiten von Checklisten
- Publikationen
- Nachführen GWR
- Verfassen von Verfügungen
Bauherrenberatung und mehr
Beratungsleistungen für Gremien
Ob Bau- und Nutzungsordnungen, Verfahren, komplexe und strittige Fragestellungen oder komplexe Bauprojekte: Unsere Mitarbeitenden verstehen die Herausforderungen und beraten Gemeinden gezielt und lösungsorientiert in ihrer Rolle als Bauherrschaft.








